Aufgabe eines WEG-Verwalters ist die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums einer Eigentumswohnanlage. Die Aufgaben und Pflichten eines WEG-Verwalters sind im Wesentlichen in den §§ 27 und 28 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) geregelt und festgelegt. Weitere Aufgaben können sich beispielsweise aus dem Verwaltervertrag, Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft oder Einzelfällen ergeben.
Die Ruhrprinz Immobilien GmbH verwaltet Ihre WEG-Objekte kompetent, zuverlässig und mit großer Sorgfalt. Als neutrale Instanz kümmern wir uns um die teilweise sehr unterschiedlichen Einzelinteressen der Eigentümer und finden mit diplomatischem Geschick bestmögliche Lösungen für Ihr gemeinschaftliches Eigentum. Einen Auszug aus unserem Leistungskatalog finden Sie nachfolgend dargestellt.
Kaufmännische Leistungen
Technische Leistungen
Rechtliche Leistungen
Sonstige Leistungen
Die Ruhrprinz Immobilien GmbH kann bei Bedarf auf ein Netzwerk von Spezialisten zurückgreifen. Es bestehen langjährige Partnerschaften mit erfahrenen Rechtsanwaltkanzleien und unabhängigen Sachverständigen.